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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: 26.07.2026 · inhaltlich am tatsächlichen technischen Ist-Stand der Software ausgerichtet

Abschluss in Textform: Diese Vereinbarung wird Bestandteil des Nutzungsvertrags, indem der Kunde sie im Bestellprozess auf getvibecheck.de bestätigt (Checkbox „AGB & AVV"); Zeitpunkt der Zustimmung wird dokumentiert. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich (§ 14). Auf Wunsch stellt der Anbieter eine unterschriebene Fassung bereit: info@buchta.systems.

§ 1 Vertragsparteien

Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO): der Kunde — der Betrieb, der VibeCheck bestellt, mit den in der Bestellung angegebenen Firmen- und Kontaktdaten. — nachfolgend „Verantwortlicher" —

Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO):
Buchta AI Systems, Inhaber Christian Buchta
Hattersheimer Straße 3, 60326 Frankfurt am Main
E-Mail: info@buchta.systems — nachfolgend „Auftragsverarbeiter" —

§ 2 Gegenstand und Dauer

  1. Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb der Web-Anwendung „VibeCheck" (anonymer wöchentlicher Stimmungs-Check) für den Verantwortlichen, einschließlich Hosting, Wartung, Backups, technischem Support und Weiterentwicklung.
  2. Die Vereinbarung beginnt mit der Bestellung und gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags (AGB). Sie endet mit dessen Beendigung; § 11 (Löschung) gilt darüber hinaus.
  3. Verarbeitungsort ist ausschließlich Deutschland bzw. die EU (§ 9).

§ 3 Art und Zweck der Verarbeitung

§ 4 Art der personenbezogenen Daten

  1. Stammdaten: Name, E-Mail-Adresse und/oder Mobilnummer (optional; nur bei aktiviertem Kontakt-Import/SMS-Einladung, freiwillig, dient ausschließlich Login/Einladung/Erinnerung per SMS und wird bei Deaktivierung entfernt), Rolle (Verwaltung/Teamleitung/Mitarbeiter:in), Aktiv-Status.
  2. Nutzungsdaten: wöchentlicher Stimmungswert (Grün/Gelb/Rot) mit Kalenderwoche und Zeitstempel; Bestätigungen (Nutzungsvereinbarung, Manager-Selbstverpflichtung). Optionaler Hinweis an die Leitung (nur bei aktiviertem Kommentar-Feature UND halb-anonymem Modus): von der Mitarbeiter:in freiwillig verfasster Kurz-Freitext (max. 200 Zeichen), nur für die Geschäftsleitung sichtbar, nie für Kolleg:innen; im voll-anonymen Modus deaktiviert (und beim Umschalten gelöscht). Feedback-Termin (nur bei aktiviertem Feature): freiwilliger Gesprächswunsch — gespeichert werden Name, Kalenderwoche, Status und ggf. ein vorgeschlagener Termin-Zeitpunkt; nie eine Farbe/Stimmung (strikt vom Stimmungswert getrennt); die Kalender-Datei wird lokal erzeugt (kein Kalender-Zugriff).
  3. Protokoll-/Sicherheitsdaten: Login-Metadaten (ausgestellte/widerrufene Sitzungs-Tokens, verbrauchte Login-Links und Einmal-Codes — Codes ausschließlich als kryptografischer Hash), Auth-Diagnose-Log (Nutzer-ID und technischer Grund, ohne Namen/E-Mail), Audit-Log der Leitungs-Einsichten (ohne Stimmungswerte), Webserver-Logs mit IP-Adressen (Löschung nach 14 Tagen).
  4. Freitext-Feedback (In-App-Kanal): freiwillig verfasste Meldungen (Bug/Verbesserung/Feedback) mit Rolle und App-Kontext, ohne Namens-/Kontozuordnung.

§ 5 Kategorien betroffener Personen

Beschäftigte des Verantwortlichen sowie die Geschäftsleitung selbst.

§ 6 Weisungsrecht

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO); diese Vereinbarung und die Funktionsweise der App sind die Grundweisung. Weisungen ergehen in Textform (E-Mail genügt).
  2. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

§ 7 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zur Vertraulichkeit. Zugriff auf personenbezogene Daten hat ausschließlich der Inhaber persönlich; werden künftig weitere Personen einbezogen, werden sie vor Aufnahme der Tätigkeit auf Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

§ 8 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Die umgesetzten Maßnahmen sind in Anlage 1 (TOM) beschrieben; Kernpunkte: EU-Hosting (Deutschland), Transportverschlüsselung, Anonymitäts-Architektur mit fünf Schutzschichten, PII-freie Betreiber-Sicht, clientseitig verschlüsselte Backups, Server-Härtung, IP-Log-Begrenzung auf 14 Tage, Pseudonymisierung beim Deaktivieren. Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen fortentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 9 Sub-Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2, 4 DSGVO)

  1. Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung für die in Anlage 2 gelisteten Sub-Auftragsverarbeiter. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter vorab in Textform; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund binnen 14 Tagen widersprechen.
  2. Mit jedem Sub-Auftragsverarbeiter bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO. Für Beschäftigtendaten findet keine Verarbeitung außerhalb der EU statt.

§ 10 Unterstützung des Verantwortlichen

  1. Betroffenenrechte (Art. 12–23 DSGVO): Die App stellt einen Selbst-Export bereit („Meine Daten exportieren", Art. 15); Löschung erfolgt durch Deaktivierung mit sofortiger Pseudonymisierung von Name und E-Mail. Darüber hinaus unterstützt der Auftragsverarbeiter bei Betroffenenanfragen unverzüglich, spätestens binnen 10 Werktagen.
  2. Datenpannen (Art. 33, 34 DSGVO): Meldung an den Verantwortlichen unverzüglich nach Kenntnis mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben; Unterstützung bei Melde- und Benachrichtigungspflichten.
  3. DSFA (Art. 35, 36 DSGVO): Unterstützung mit den vorhandenen technischen Informationen (Systemdokumentation liegt vor).

§ 11 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

  1. Nach Beendigung stellt der Auftragsverarbeiter auf Wunsch einen vollständigen Datenexport (maschinenlesbar, JSON) bereit; der Kunde kann ihn zudem jederzeit selbst in der Verwaltung abrufen.
  2. Anschließend werden alle personenbezogenen Daten aus den aktiven Systemen gelöscht — automatisiert spätestens 30 Tage nach Vertragsende. Verschlüsselte Backups laufen automatisch aus (lokale Kopien nach 14 Tagen, Objektspeicher-Kopien nach spätestens 90 Tagen, Server-Snapshots nach 7 Tagen).
  3. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 12 Nachweis- und Kontrollrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter stellt alle zum Nachweis erforderlichen Informationen zur Verfügung (u. a. Systemdokumentation, TOM-Anlage, Sub-AV-Verträge) und ermöglicht Überprüfungen durch den Verantwortlichen oder einen beauftragten Prüfer nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist, während üblicher Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs.

§ 13 Haftung

Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Diese Vereinbarung wird in Textform geschlossen (Bestätigung im Bestellprozess); Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
  4. Bei Widersprüchen zwischen dieser AVV und sonstigen Vereinbarungen der Parteien geht diese AVV hinsichtlich des Datenschutzes vor.

Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM, Ist-Stand)

Zutritts-/Zugangskontrolle

Zugriffskontrolle (Anwendung)

Anonymitätsschutz (Kern der Anwendung, fünf Schichten)

Übertragungskontrolle

Eingabe-/Verarbeitungskontrolle

Verfügbarkeitskontrolle

Datensparsamkeit / Löschkonzept

Anlage 2 — Sub-Auftragsverarbeiter

Sub-AVZweckDatenartenStandortVertragsgrundlage
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen Hosting der Anwendung (Cloud-Server, dediziert) alle in § 4 genannten Daten (auf dem Server) Deutschland (Nürnberg) Hetzner AVV (Art. 28)
Hetzner Online GmbH (Object Storage) Ablage der clientseitig verschlüsselten Tagesbackups ausschließlich Chiffrat (ohne Schlüssel kein Personenbezug herstellbar) Deutschland (Nürnberg) Hetzner AVV; vorsorglich gelistet
Brevo (Sendinblue SAS), 106 bd Haussmann, 75008 Paris Transaktionaler E-Mail-Versand (Login, Erinnerungen, Digest) Name, E-Mail-Adresse, Login-Link und Einmal-Code (Klartext der Mail) Frankreich (EU) Brevo DPA (Art. 28)
Brevo (Sendinblue SAS) — SMS (nur bei aktiviertem Kontakt-Import/SMS-Einladung) Transaktionaler SMS-Versand (Einladung + Login-/Erinnerungs-Code) Name (Anrede), Mobilnummer, Einmal-Code (Klartext der SMS) Frankreich (EU) Brevo DPA (Art. 28)
Stripe Payments Europe Ltd., Dublin Abo-Abrechnung/Zahlung des buchenden Betriebs (Checkout, Rechnungen, Kundenportal) ausschließlich Vertrags-/Zahlungsdaten des Betriebs (Firmenname, Besteller-Kontakt, Rechnungsadresse, Zahlungsmittel). Keine Beschäftigten-, keine Stimmungsdaten Irland (EU); Zahlungsnetzwerk-bedingte Drittlandübermittlung gem. Stripe-DPA (SCC) Stripe DPA (Art. 28)

Für Beschäftigtendaten: kein Sub-AV außerhalb der EU. Externe Verfügbarkeits-Überwachung prüft ausschließlich die öffentliche URL und verarbeitet keine personenbezogenen Daten der Beschäftigten.

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